Ab dem 01. Juli 2024 kann die Kabelgebühr nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Das bedeutet, dass du als Mieter ab diesem Zeitpunkt selbst für die Kosten ihres Kabelfernsehens aufkommen müssen.
Bisher waren die Kosten für die Grundversorgung mit Kabelfernsehen in den Mietnebenkosten enthalten, egal, ob du als Mieter Kabelfernsehen überhaupt genutzt hast. Um weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen genießen zu können, prüfe in unserem Verfügbarkeitscheck, ob M-net Sie mit KabelTV versorgen kann, und schließe deinen eigenen Vertrag - unabhängig von deinem Internetanschluss - mit uns ab.