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Als Telekommunikationsanbieter sind wir verpflichtet, Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung eine klare und transparente Übersicht zu den Hauptbestandteilen der Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Die Vertragszusammenfassung stellt noch keine verbindliche Bestell- oder Auftragseingangsbestätigung dar, sondern soll Ihnen den Vergleich verschiedener Angebote erleichtern. Vollständige Informationen über die Dienstleistung sind in anderen Dokumenten enthalten.
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