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Abgerechnet wird immer Monatsgenau, die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zur Monatsmitte. Bei Neuschaltungen werden die Rechnungsbeträge beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses für den Rest des Monats anteilig berechnet. Bei Vertragsänderungen (z. B. aufgrund eines Tarifwechsels oder Umzuges) erfolgt die Berechnung der Leistungen jeweils anteilig (taggenau) für den bisherigen und den neuen Vertrag. Bei den in Rechnung gestellten Leistungen ist der Berechnungszeitraum jeweils in Klammern ausgewiesen (Bsp. 01.3.–17.3.).
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