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Innerhalb des Gebäudes wird zwischen Telefon- und TV-Verkabelung unterschieden. Die TV-Signallieferung erfolgt über die TV-Verkabelung (Koaxialnetz). Die Nutzungsvereinbarung regelt ausschließlich die Nutzung des Telefonnetzes. Es kommt folglich zu keinerlei Berührungspunkten. Bestehende Gestattungen mit Kabelnetzbetreibern (sog. Multimediagestattungen), die die exklusive Nutzung von Koaxialnetzen beinhalten, bleiben hiervon unberührt und sind nicht Inhalt der Nutzungsvereinbarung.
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