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Vernetzen & Verdienen
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Premium IP MGA | 50 € |
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Premium IP TKA | 100 € |
Glasfaser SDSL 10.000 | 120 € |
Glasfaser SDSL 25.000 | 200 € |
Glasfaser SDSL 50.000/100.000 | 400 € |
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Glasfaser SDSL 250.000/500.000 | 700 € |
Direct Access, VPN, Connect, SIP-Trunk, CloudCom | n.V.* |
Alle Beiträge exkl. MwSt.
* Provisionshöhe wird nach Vertragsabschluss individuell ermittelt.
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Sichern Sie sich attraktive Bar-Prämien – auch wenn Sie selbst kein M-net Kunde sind
Mit jeder erfolgreichen Vermittlung von Geschäftskunden bzw. Unternehmen verdienen Sie bares Geld – und Ihr Kontakt profitiert von hochwertigen M-net Telekommunikationsleistungen.
Regelung und Bedingungen
- Vermittlungsprämien werden einmalig ausbezahlt und gelten alle weiteren Ansprüche des Vermittlers, resultierend aus dem jeweiligen Vertrag zwischen M-net und dem Endkunden, ab.
- Sollte M-net bereits im Kontakt zu dem Interessenten stehen, so besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Vermittlerprämie.
- Im Zweifelsfall hat der Vermittler den Nachweis zu erbringen, dass Aufträge durch ihn vermittelt wurden.
- Eine Eigenwerbung des Vermittlers ist ausgeschlossen.
- Die Forderungen des Vermittlers können von M-net mit offenen Forderungen gegen den Vermittler, auch aus anderen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, verrechnet werden.
- Der Vermittler übergibt die Daten des Interessenten in schriftlicher Form.
- Die Auszahlung der Prämien erfolgt monatlich per Überweisung auf das Kundenkonto des Vermittlers bzw. falls nicht vorhanden, auf ein zuvor vereinbartes Konto des Vermittlers.
- Die Prämien werden nur für Geschäftskundenprodukte ausbezahlt.
- Die Vermittlungsprämie wird nach Stellung und Bezahlung der ersten Rechnung ab der Umsetzung des Auftrags an den Vermittler ausbezahlt.
- Die Vermittlerprämie wird nur dann zur Auszahlung fällig, wenn der Vermittler eindeutige Angaben dazu gemacht hat, ob er als Privatperson oder als Unternehmer gehandelt hat.
- Die Aktion Vernetzen + Verdienen kann von M-net jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, beendet werden.
- Tippgeber kann werden, wer mind. 18 Jahre alt ist.
- Vom Tippgeber-Programm ausgeschlossen sind M-net Mitarbeiter, ihre Lebensgefährten und Angehörigen sowie im selben Haushalt Wohnende. Ebenfalls ausgeschlossen sind M-net Vertriebspartner. Bei einem Verstoß behält sich M-net das Recht vor, Tippgeber vom Programm auszuschließen und gezahlte Provisionen zurückzufordern sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
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